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   BFH, 31.03.1955 - IV 382/54 U   

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https://dejure.org/1955,1221
BFH, 31.03.1955 - IV 382/54 U (https://dejure.org/1955,1221)
BFH, Entscheidung vom 31.03.1955 - IV 382/54 U (https://dejure.org/1955,1221)
BFH, Entscheidung vom 31. März 1955 - IV 382/54 U (https://dejure.org/1955,1221)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 60, 407
  • DB 1955, 523
  • BStBl III 1955, 156
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.03.1955 - IV 453/53 U

    Behandlung von Kosten für ein Kraftfahrzeug als Werbungskosten - Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 31.03.1955 - IV 382/54 U
    Bei der Berechnung der erheblichen Zeitersparnis im Sinne der Entscheidung IV 453/53 U vom 3. März 1955 (BStBl. III S. 104) ist in der Regel nur eine Fahrt zur und von der Arbeitsstätte täglich zu berücksichtigen.

    Zusammenfassung: Bei der Berechnung der erheblichen Zeitersparnis im Sinne der Entscheidung IV 453/53 U vom 3. März 1955 (BStBl. III S. 104) ist in der Regel nur eine Fahrt zur und von der Arbeitsstätte täglich zu berücksichtigen.

    Im Urteil des Bundesfinanzhofs IV 453/53 U vom 3. März 1955 (Bundessteuerblatt - BStBl. - III S. 104) hat der Senat über die bisherige Rechtsprechung hinaus die Kosten für ein Kraftfahrzeug, das ein Arbeitnehmer statt der öffentlichen Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt, als notwendig im Sinne des § 9 Ziff. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1951 - § 20 Abs. 2 Ziff. 2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) - anerkannt, wenn der Arbeitnehmer bei Benutzung des Kraftfahrzeugs eine erhebliche Zeitersparnis erzielt.

  • BFH, 13.12.1962 - IV 10/61 S
    Im Urteil des Senats IV 382/54 U vom 31. März 1955 ( BStBl 1955 III S. 156, Slg. Bd. 60 S. 407) ist ausgesprochen worden, daß bei Arbeitnehmern in der Regel nur die Kosten für eine Fahrt zur und von der Arbeitsstätte täglich als Werbungskosten berücksichtigt werden können.

    Der Senat bestätigt für den vorliegenden Fall eines Steuerpflichtigen mit Einkünften aus selbständiger Arbeit die von ihm in der Entscheidung IV 382/54 U (a.a.O.) für die Zwischenheimfahrten von Arbeitnehmern ausgesprochenen Rechtsgrundsätze.

  • BFH, 18.02.1966 - VI 219/64

    Abgrenzung der Ausgaben eines Arbeitnehmers für Heimfahrten von den nicht

    Wegen der fortschreitenden Motorisierung erkannte im Jahre 1955 der BFH in den Urteilen IV 453/53 U vom 3. März 1955 (BStBl 1955 III S. 104, Slg. Bd. 60 S. 268), IV 525/53 U vom 31. März 1955 (BStBl 1955 III S. 154, Slg. Bd. 60 S. 404), IV 382/54 U vom 31. März 1955 (BStBl 1955 III S. 156, Slg. Bd. 60 S. 407) auch die Kosten eines Kraftfahrzeugs (PKW) als "notwendig" an, wenn der Arbeitnehmer durch die Benutzung des PKW einen erheblichen Zeitgewinn erzielen konnte.
  • BFH, 30.07.1965 - VI 275/64 U

    Absetzbarkeit von Kosten durch einen Verkehrsunfall als Werbungskosten

    Der IV. Senat des Bundesfinanzhofs hat darum bereits im Urteil IV 382/54 U vom 31. März 1955 (BStBl 1955 III S. 156, Slg. Bd. 60 S. 407) entschieden, daß bei Arbeitnehmern in der Regel nur die Kosten für eine Fahrt zur und von der Arbeitsstätte Werbungskosten seien.
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